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Gliedertaxe

Was ist das?

Wieviel an Invalidität Versicherungen dem Kunden zugestehen, steht und fällt mit deren Gliedertaxe. Diese regelt den "Wert" einzelner Körperteile bzw. Organe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit.  Wieviel schlussendlich wirklich ausbezahlt wird, das entscheidet zudem die Progression. Sie ist der Multiplikator, der die Versicherungsleistung vervielfacht. Je höher die Invalidität, desto mehr kommt die Progression zum Tragen!

Ein Vergleich der sich lohnt

Grundsumme der Versicherung: € 55.000

Verlust oder
vollständige
Funktionsunfähigkeit

Herkömmliche
Flugunfallversicherung
(Gerichtsstand Deutschland,
deutsches Recht)
AIR&MORE
Flugunfallversicherung
(Gerichtsstand Österreich,
österreichisches Recht)

Differenz
Invalidität in % nach Gliedertaxe OHNE und MIT Progression, Kapitalleistung
eines Armes bis über
das Ellenbogengelenk
65 175 96.250 80 320 176.000 € 79.750
eines Armes unterhalb
des Ellenbogengelenkes
60 150
82.500 75 225
123.750 € 41.250
einer Hand 55 125
68.750 70 210 115.500 € 46.750
eines Beines bis über die Mitte
des Oberschenkels
70 200 110.000 80 320 176.000 € 66.000
eines Beines bis zur Mitte
des Oberschenkels
60 150
82.500 75 225 123.750 € 41.250
eines Beines bis zur Mitte
des Unterschenkels
45 85 46.750 70 210
115.500 € 68.750
eines Fußes im Fußgelenk 40 70 38.500 70 210 115.500 € 77.000
des Gehörs eines Ohres 30 40 22.000 35 70 38.500 € 16.500
eines Daumens 20
20
11.000 20
20
11.000 € 0
eines Zeigefingers 10 10 5.500 10 10 5.500 € 0

...und hier die Gliedertaxe der AIR&MORE Flug-Unfallversicherung

Wie wird der Invaliditätsgrad bemessen?
Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Bestimmungen:
Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit...
  • eines Armes bis über das Ellenbogengelenk 80%
  • eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes 75%
  • einer Hand 70%
  • eines Daumens 20%
  • eines Zeigefingers 10%
  • eines anderen Fingers 5%eines Beines bis über die Mitte des Oberschenkels 80%
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 75%
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 70%
  • eines Fußes im Fußgelenk 70%
  • einer großen Zehe 5%
  • einer anderen Zehe 2%
  • der Sehkraft beider Augen 100%
  • der Sehkraft eines Auges 50%
    sofern die Sehkraft des anderen Auges vor dem Versicherungsfall bereits verloren war 65%
  • des Gehöres beider Ohren 70%
  • des Gehöres eines Ohres 35%
    sofern das Gehör des anderen Ohres vor dem Versicherungsfall bereits verloren war 45%
  • des Geruchsinnes 10%
  • des Geschmacksinnes 10%
  • der Milz 10%
  • der Niere 20%
  • der Stimme 50%
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit der vorgenannten Körperteile oder Organe werden die Sätze anteilig verwendet. Mehrere sich ergebende Prozentsätze werden zusammengerechnet. Der Invaliditätsgrad aus einem Unfall ist jedoch mit 100% begrenzt.
 

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