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Kann ich meine Unfallversicherung steuerlich absetzten?
Die private Unfallversicherung kann zu 100% als Sonderausgabe abgesetzt werden, aber Achtung:
Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde.
  • 7 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988)
  • 7.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988)
    7.5.1 Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien

    458
    Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für:
    • freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988 bzw. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988),
    • freiwillige Unfallversicherung,
    • freiwillige Pensionsversicherung, soweit nicht für die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
    • Lebensversicherung auf Ableben,
    • Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist,
    • Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente,
    • freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen,
    • Pensionskassen, soweit nicht für die Beiträge eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
    • betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie
    • ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 PKG.
  • 7.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen

    462
    Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde.
 

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