Für motorisierte und nichtmotorisierte Flugsportarten oder als Familien-Unfallversicherung Weitere Infos
Luftfahrthaftpflichtversicherung
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HomeUnfallFAQs Ich bin Fördermitglied bei der Bergrettung (Alpin-Notruf), reichen die Bergekosten dort aus?
Ich bin Fördermitglied bei der Bergrettung (Alpin-Notruf), reichen die Bergekosten dort aus?
Aufgepasst
Fördermitglieder der Bergrettung sind ab € 22 pro Jahr in puncto "Rettungkosten" versichert.
"Nur € 22 für die ganze Familie. Eingeschlossen sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Angebot gilt weltweit. (inkl. Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu einem Höchstbeitrag von € 15.000) inkludiert sind Hilfeleistungen auf Pisten undbei Flugsportarten (keine Rückholkosten)".(Quelle: www.bergrettung-tirol.com) Wir finden diesen Förderbeitrag sinnvoll und günstig! Aber ACHTUNG: Eine Bergung seitens der Bergrettung erfolgt nur im alpinem Gelände; verunglückt man im urbanen Raum besteht kein Versicherungsschutz; genau deshalb haben wir in unseren Tarifen diesen Teil bis zu den jeweiligen Versicherungssummen mitversichert.
"Aktive Flugrisiken" wie etwa Paragleiten sowie Fallschirmspringen, Segel- und Drachenfliegen, Kitesurfen und Ballonfahren sind in herkömmlichen privaten Unfallversicherungen NICHT gedeckt!
Geringe Leistung
"Kreditkarten, Vereinsmitgliedschaften... bieten im Ernstfall eine zu geringe Leistung". (Quelle: Konsument). Meist lediglich Bergungskosten. Der Schwerpunkt einer Unfallversicherung liegt aber in der finanziellen Existenzsicherung bei Invalidität.
Progression
„Große Aufmerksamkeit sollte man der Progression schenken." (Quelle: Format)
AUVA
Die AUVA zahlt nur dann, "wenn ein Unfall in Ausübung des Berufs passiert. Für jede Freizeitaktivität MUSS also selbst vorgesorgt werden." (Quelle: Format)
Freizeitunfälle
Über die Erstversorgung und medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus hinaus gibt es vom Gesetzgeber keine Leistung! (Quelle: Konsument) Private Unfallversicherungen decken auch den Freizeitbereich ab.
Anspruch auf Leistungen
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzliche Unfallversicherung haben Sie erst ab einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20%.
Schüler, Studenten und Hausfrauen
Schüler, Studenten und Hausfrauen haben erst Anspuch ab einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50%.
KEIN gesetzlicher Schutz
KEIN gesetzlicher Schutz bei Unfällen in der Freizeit! Und genau hier passieren nahezu ¾ aller Unfälle. "Für jede Freizeitaktivität muss also selbst vorgesorgt werden". (Quelle: Format)
Unfälle machen nie Freizeit
Kostenlawine
Der Lebensstandard leidet besonders bei Anfall einer unfallbedingten Kostenlawine (Umbauten an Haus und Auto, allerlei Hilfsmittel und und und).
Verlust ihrer Arbeitskraft
Der Verlust Ihrer Arbeitskraft durch einen Unfall gefährdet nicht nur Ihre finanzielle und soziale Existenz, sondern auch die Zukunftschancen ihrer Kinder!
Erwerbsfähigkeit
Der Lebensstandard leidet besonders bei fortdauernder Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Familienerhalt
Der Lebensstandard leidet besonders bei Wegfall des Familienerhalters.
Verdienstausfall
Der Lebensstandard leidet besonders bei Verdienstausfall.