Flug-Unfallversicherung

Für motorisierte und nichtmotorisierte Flugsportarten oder als Familien-Unfallversicherung
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Luftfahrthaftpflichtversicherung

Für motorisierte und nichtmotorisierte
Paragleiter, Drachenflieger und Fallschirmspringer.
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Einfacher geht's nicht

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Ich bin Mitglied beim Österreichschen Alpenverein – sind Flugunfälle dort abgesichert?

Achtung Flugunfall

  • Der Alpenverein bietet Leistungen bei Rückhol-, Verlegungs- oder auch Bergekosten.
  • ABER: Achtung Flugunfall!

    Aus den Versicherungsbedingungen des Alpenvereines:
    "Ausschlüsse für den Bereich Bergungskosten:
    Unfälle bei der Benützung von Luftfahrtgeräten (Drachen, Paragleiter), Luftfahrzeugen (private Motor- und Segelflugzeuge) und beim Fallschirmspringen.
    Versichert aber ist die Benutzung von Motorflugzeugen, welche für die Personenbeförderung zugelassen sind (z. B. Verkehrsflugzeuge)."
    (Quelle: www.alpenverein.at)
 

Wussten Sie schon?

Unfälle machen nie Freizeit


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