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HomeUnfallFAQs Warum bin ich im ÖAMTC Schutzbrief nicht ausreichend unfallversichert?
Warum bin ich im ÖAMTC Schutzbrief nicht ausreichend unfallversichert?
Ganz einfach...
Der ÖAMTC Schutzbrief ist sicherlich eine gute Investition! Er bildet eine sinnvolle Absicherung rund um die Themen: Abschleppdienst, Auslands-Rücktransporte, Verlegungstransport, etc. (siehe ÖAMTC)
Dieser bietet neben o. a. Leistungen auch eine "Hubschrauberrettung in Österreich nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis € 4.500 pro geschützte Person". (Quelle: ÖAMTC) Dieser Leistungsbaustein ist sehr wichtig. ABER: Eine Hubschrauberbergung nach Flugunfällen ist in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen!
Auch beim wichtigen Thema "Invalidität nach Unfall" bietet der ÖAMTC Schutzbrief KEINE Leistung.
Der ÖAMTC Schutzbrief ist somit keinesfalls ein Ersatz für eine private Unfallversicherung.
"Aktive Flugrisiken" wie etwa Paragleiten sowie Fallschirmspringen, Segel- und Drachenfliegen, Kitesurfen und Ballonfahren sind in herkömmlichen privaten Unfallversicherungen NICHT gedeckt!
Geringe Leistung
"Kreditkarten, Vereinsmitgliedschaften... bieten im Ernstfall eine zu geringe Leistung". (Quelle: Konsument). Meist lediglich Bergungskosten. Der Schwerpunkt einer Unfallversicherung liegt aber in der finanziellen Existenzsicherung bei Invalidität.
Progression
„Große Aufmerksamkeit sollte man der Progression schenken." (Quelle: Format)
AUVA
Die AUVA zahlt nur dann, "wenn ein Unfall in Ausübung des Berufs passiert. Für jede Freizeitaktivität MUSS also selbst vorgesorgt werden." (Quelle: Format)
Freizeitunfälle
Über die Erstversorgung und medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus hinaus gibt es vom Gesetzgeber keine Leistung! (Quelle: Konsument) Private Unfallversicherungen decken auch den Freizeitbereich ab.
Anspruch auf Leistungen
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzliche Unfallversicherung haben Sie erst ab einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20%.
Schüler, Studenten und Hausfrauen
Schüler, Studenten und Hausfrauen haben erst Anspuch ab einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50%.
KEIN gesetzlicher Schutz
KEIN gesetzlicher Schutz bei Unfällen in der Freizeit! Und genau hier passieren nahezu ¾ aller Unfälle. "Für jede Freizeitaktivität muss also selbst vorgesorgt werden". (Quelle: Format)
Unfälle machen nie Freizeit
Kostenlawine
Der Lebensstandard leidet besonders bei Anfall einer unfallbedingten Kostenlawine (Umbauten an Haus und Auto, allerlei Hilfsmittel und und und).
Verlust ihrer Arbeitskraft
Der Verlust Ihrer Arbeitskraft durch einen Unfall gefährdet nicht nur Ihre finanzielle und soziale Existenz, sondern auch die Zukunftschancen ihrer Kinder!
Erwerbsfähigkeit
Der Lebensstandard leidet besonders bei fortdauernder Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Familienerhalt
Der Lebensstandard leidet besonders bei Wegfall des Familienerhalters.
Verdienstausfall
Der Lebensstandard leidet besonders bei Verdienstausfall.