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AIR&MORE
versichert Sie
in der Luft
und auch am Boden
Gliedertaxe

Was ist das?


Wieviel an Invalidität Versicherungen dem Kunden zugestehen, steht und fällt mit mit derern Gliedertaxe. Diese regelt den "Wert" einzelner Körperteile bzw. Organe bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Kleine Unterschiede in den Gleidertaxen bedeuten oft sehr große Differenzen in der Kapitalabfindung, denn je mehr Invalidität desto mehr kommt die Progression zum Tragen!


Ein Vergleich der sich lohnt

Grundsumme der Versicherung: € 55.000


Verlust oder vollständige
Funktionsunfähigkeit

Herkömmliche
Flugunfallversicherung
Invalidität in % nach Gliedertaxe
OHNE und MIT Progression

AIR & MORE
Flugunfallversicherung
Invalidität in % nach Gliedertaxe
OHNE und MIT Progression
 DIFFERENZ
eines Armes bis über das
Ellenbogengelenk
65%160%€ 88.000
80% 320%
€ 176.000
€ 88.000
eines Armes unterhalb des
Ellenbogengelenkes
60%140%€ 77.000
75%225%€ 123.750
€ 46.750
einer Hand55%120%€ 66.000
70%210%€ 115.000
€ 49.000
eines Beines bis über die
Mitte des Oberschenkels
70%180%€ 99.000
80%320%
€ 176.000
€ 77.000
eines Beines bis zur Mitte
des Oberschenkels
60%140%€ 77.00075%225%€ 123.750€ 46.750
eines Beines bis zur Mitte
des Unterschenkels
45%85%€ 46.75070%210%€ 210.000
€ 163.250
eines Fußes im Fußgelenk40%70%
€ 38.500
70%
210%
€ 115.000
 € 76.500
des Gehörs eines Ohres50%100%€ 55.000
50%100%€ 55.000
€ 0
eines Auges30%40%€ 22.000
35%70%€ 38.500
€ 16.500
(Grundsumme der Versicherungen gerechnet mit € 55.000.-, Vergleich der Invaliditätsleistung OHNE Zusatzleistungen!, Stand November 2009)

...und hier die Gliedertaxe der AIR&MORE Flug-Unfallversicherung 


Wie wird der Invaliditätsgrad bemessen?

Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Bestimmungen:

Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit...
  • Eines Armes bis über das Ellenbogengelenk 80%
  • Eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes 75%
  • Einer Hand 70%
  • Eines Daumens 20%
  • Eines Zeigefingers 10%
  • Eines anderen Fingers 5%
  • Eines Beines bis über die Mitte des Oberschenkels 80%
  • Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 75%
  • Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 70%
  • Eines Fußes im Fußgelenk 70%
  • Einer großen Zehe 5%
  • Einer anderen Zehe 2%
  • Der Sehkraft beider Augen 100%
  • Der Sehkraft eines Auges 50%
  • Sofern die Sehkraft des anderen Auges vor dem Versicherungsfall verloren war 65%
  • Des Gehörs beider Ohren 70%
  • Des Gehörs eines Ohres 35%
  • Sofern das Gehör des anderen Ohres vor dem Versicherungsfall verloren war 45%
  • Des Geruchsinnes 10%
  • Des Geschmacksinnes 10%
  • Der Milz 10%
  • Der Niere 20%
  • Der Stimme 50%
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit der vorgenannten Körperteile oder Organe werden die Sätze anteilig verwendet. Mehrere sich ergebende Prozentsätze werden zusammengerechnet. Der Invaliditätsgrad aus einem Unfall ist jedoch mit 100% begrenzt.

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